zwei Männer mit rotem und blauem Overall an Metallbearbeitungsgerät

Der Berufsbildungsbereich unserer Werkstatt für behinderte Menschen ist jährlich neu zu zertifizieren. Die Werkstätten als Träger einer beruflichen Maßnahme bedürfen einer Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen und eine Förderung nach dem SGB III in Anspruch nehmen zu können.