Der Berufsbildungsbereich unserer Werkstatt für behinderte Menschen ist jährlich neu zu zertifizieren. Die Werkstätten als Träger einer beruflichen Maßnahme bedürfen einer Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen und eine Förderung nach dem SGB III in Anspruch nehmen zu können.