Die Lebenshilfe Werkstätten Schwabach-Roth haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren zu einem modernen Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieb mit vielschichtigen Arbeitsplätzen für mehr als zweihundert Beschäftigte entwickelt.

Wir arbeiten mit namhaften Unternehmen aus Industrie und Handwerk zusammen, mit denen wir eine langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit pflegen. Wir fertigen in gleichbleibend hoher Qualität nach Ihren speziellen Kundenwünschen. Ferner verfügen wir über einen hochwertigen Maschinen- und Fuhrpark und können Ihnen logistische Unterstützung anbieten, um nur einige Kundenvorteile zu nennen.

Unsere Beschäftigten erledigen gewissenhaft einfache und komplexe Aufgaben und sind stolz Produkte für Ihr Unternehmen fertigen zu dürfen. Auch nach Ende der Ausbildung im Berufsbildungsbereich sehen wir den Lernprozess nicht als beendet an. Ziel für uns ist es, dass sowohl unser angestelltes Personal, als auch unsere Beschäftigten sich kontinuierlich weiterbilden und in neue Fertigungsprozesse einarbeiten.


Ihre Aufträge – Ihr finanzeller Vorteil

Gerog-Metall

Verminderte Mehrwertsteuer 7%.

Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung stellen wir entsprechend des Umsatzsteuergesetzes den verminderten Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% in Rechnung.


Daniel-Montage

Ausgleichsabgabe

Mit Ihrem Auftrag an die Lebenshilfe Werkstätten Schwabach-Roth sichern Sie zum einen unsere Arbeitsplätze für die Menschen mit Behinderung und können zusätzlich noch Kosten einsparen. Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber können auf die von der Werkstatt erbrachten Arbeitsleistungen 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen (vgl. §223 SGB IX).

Ihr Kostenvorteil: Die Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe

Unternehmen, die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, haben nach § 71 SGB IX wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und richtet sich danach, in wie weit das betroffene Unternehmen die geforderte Quote von 5% erfüllt.

§ 77 SGB IX Ausgleichsabgabe (Auszug)

(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

(2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz

1.105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz,

2.180 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,

3.260 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

Abweichend von Satz 1 beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen

1. für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 105 Euro und

2. für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen 105 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 180 Euro.

ff. Absätze 3 – 8

Eine Beispielrechnung:

Unser Kunde die Firma XY GmbH hat im Jahresdurchschnitt 9.600 Euro Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Gleichzeitig hat Firma XY GmbH aber Aufträge in Höhe von insgesamt 20.000 €. an die Lebenshilfe Werkstätten Schwabach-Roth vergeben.

Im Auftragsbetrag von 20.000 € sind ausgewiesene Lohnkosten (= Arbeitsleistung der Werkstatt) von 12.000 € enthalten. Die Arbeitsleistung wird bei der Rechnungserstellung explizit ausgewiesen.

Von diesen 12.000 € kann sich die Firma XY GmbH 50 % der Arbeitsleistung (= 6.000 €) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Begünstigt durch die Auftragsvergabe an die Lebenshilfe Werkstätten Schwabach-Roth, sind tatsächlich nur noch 3.600 € an Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Das Unternehmen XY GmbH spart sich 6.000 € an betrieblichen Kosten ein!

Bei weiteren Fragen zur Ausgleichsabgabe wenden Sie sich bitte an das Zentrum Bayern für Familie und Soziales oder an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit Roth

Unterer Weinbergweg 6
91154 Roth

Agentur für Arbeit Schwabach

Nördlinger Str. 3
91126 Schwabach

Agentur für Arbeit Nürnberg

Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Zentrum Bayern für Familie und Soziales
Integrationsamt Region Mittelfranken

Bärenschanzstraße 8A
90429 Nürnberg
Tel. 0911 / 9280