In den letzten Jahren haben wir unsere Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen kontinuierlich ausgebaut. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche ein und prüfen, ob wir diese umsetzen können.

Überzeugen Sie sich selbst, welche qualitativ hochwertigen Produkte wir in unserer Werkstatt herstellen, veredeln und weiterbearbeiten.

Gerne übernehmen wir für Sie – soweit erforderlich – auch den Einkauf der gewünschten Produkte und Artikel.

Ihre Aufträge und Ihr finanzieller Vorteil

Ausgleichsabgabe
Mit Ihrem Auftrag an die Lebenshilfe Werkstätten Schwabach-Roth sichern Sie zum einem unsere Arbeitsplätze für die Menschen mit Behinderung und können zusätzlich noch Kosten einsparen. Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber können auf die von der Werkstatt erbrachten Arbeitsleistungen 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen (vgl. §140 SGB IX). Nähere Informationen zum Thema Ausgleichsabgabe finden Sie unter dem Bereich „Service“.

Verminderte Mehrwertsteuer 7%.

Als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung stellen wir entsprechend des Umsatzsteuergesetzes den verminderten Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% in Rechnung.